Externer Datenschutz
Wir sind Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für jedes Unternehmen – egal wie klein oder groß – und ist von jedem Unternehmen verbindlich anzuwenden. Bei Nichteinhaltung sieht der Gesetzestext eine für das Unternehmen „abschreckende“ Geldbuße vor.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und übernehmen für Sie die Aufgabe des externen Datenschutzbeauftragten.
Viele – insbesondere kleine – Unternehmen gehen oft davon aus, dass sie keinen Datenschutzbeauftragten benötigten. Doch bereits ab 9 Personen (dazu zählen auch Freelancer, Praktikanten, …), die z.B. Zugriff auf Outlook haben, ist ein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben.
Wir bieten die vollumfängliche Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter für kleine und mittelständische Unternehmen, die aufgrund ihrer Unternehmensgröße zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind.
Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter bieten wir Ihnen die zu Ihrer Unternehmensgröße passenden Datenschutz-Dienstleistungen:
- Interne Verfahrensübersicht erstellen und anpassen
- Verpflichtung der Beschäftigten auf das Datengeheimnis und entsprechende Unterweisungen
- Erstellung und Prüfung von Datenschutzverträgen für die Auftragsdatenverarbeitung (ADVs), Geheimhaltungsvereinbarungen, Verpflichtungserklärungen etc.
- Maßnahmen für den zulässigen Umgang mit Beschäftigten-, Kunden- und Lieferantendaten
- Auskunftserteilung gegenüber Betroffenen
- Beratungsfunktion bei der Durchsetzung von Entscheidungen des Unternehmens mit Hinblick auf den Datenschutz
- Kontrollfunktionen